„nachhaltige technologien 01 | 2021"
um zielgerichtet einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Damit wird auch ein wirtschaftlich wichtiger Impuls gesetzt, der gerade in Zeiten der Corona-Krise regionale Wertschöpfung und Beschäf- tigung auslösen wird. ZudemsollenbundesrechtlicheVorgabendenAusstieg aus Ölheizungen und die Reduktion und den Einsatz von Gasheizungen regeln. Außerdem sollen Erleichte- rungen für thermische Sanierungen und die Nutzung erneuerbarer Energieträger in wohnungsrechtlichen Materien vom Bund vorgenommen werden. Für die Erarbeitung einer derart komplexen Strategie braucht es einen transparenten Prozess und klar definierte Arbeits- und Entscheidungsstrukturen. Ein Koordinationsteam bestehend aus VertreterInnen der Bundes- und Landesverwaltung beauftragt Arbeits- gruppen mit der Ausarbeitung einzelner Maßnahmen und Instrumente. Ein politisches Steuerungsgremium trifft Entscheidungen und setzt sich aus den Landes- hauptleuten, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo- gie und dem Bundesminister für Finanzen zusammen. Gestartet wurde die Entwicklung der Wärmestrategie bereits 2019 im Zuge der Erstellung des Nationalen Energie- und Klimaplanes. Es wurde ein partizipativer Prozess mit breiter Stakeholdereinbindung eingeleitet und Ende 2019 ist mit dem einstimmig im National- rat beschlossenen Ölkesseleinbauverbotsgesetz im Neubau der erste rechtliche Umsetzungsschritt in Kraft getreten. 2021 sollen weitere rechtliche Inst- rumente zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschlossen werden und auch Förderprogramme von Bundesländern und Bund noch enger abgestimmt werden. Die weiteren Maßnahmen und Instrumente werden in Etappen vereinbart und umgesetzt. Bund und Bundesländer haben mit dieser gemeinsa- men Wärmestrategie die Chance, den Gebäude- und Wärmebereich innerhalb der nächsten 10 Jahre in Richtung einer zukunftsorientierten Wärmewende zu steuern. Denn damit dieser Transformationsprozess mit der notwendigen Planungssicherheit gelingen kann, muss er rechtzeitig starten und von Beginn an auf Klimaneutralität ausgerichtet sein. Gleichzeitig muss auf die Sorgen und Ängste vulnerabler Gruppen geachtet werden und es braucht sozial verträgliche Lösungen. Eine große Herausforderung, die den Schul- terschluss von Bund, Bundesländern, ProfessionistIin- nen und GebäudeeigentümerInnen und – nutzerInnen braucht! Österreichische Wärmestrategie Um diese massiven Veränderungen bestmöglich zu begleiten, haben sich Bund und Bundesländer im November 2020 zur gemeinsamen Erarbeitung einer österreichischen Wärmestrategie mit dem Ziel der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäu- den bis 2040 bekannt 2 . Dieses gemeinsame Mandat ist deshalb so wichtig, weil die verfassungsrechtlichen Kompetenzen im Gebäude- und Wärmebereich in Österreich in erster Linie bei den Bundesländern liegen. Die Ziele dieser gemeinsamenWärmestrategie sind die Umstellung der Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel Biomas- setechnologien, direkte Solarnutzungen, Geothermie und Umgebungswärme sowie Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energieträger und eine entsprechende Reduktion des Energieverbrauchs bis 2040. Konkrete Ziele der Wärmestrategie sind der stufen- weise Ausstieg aus fossilen Energieträgern in der Raumwärme- und Warmwasserversorgung, wie dies im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Das Aus für den Betrieb von Ölheizungen ist bis 2035 und für fossile Gasheizungen bis 2040 vorgesehen. Ab 2025 wird es im Neubau keine Gasanschlüsse mehr geben und das Gasnetz darf nicht mehr zur Raumwärmeversorgung ausgebaut werden, wobei Verdichtungen innerhalb bestehender Netze in begrenztem Ausmaß möglich sein werden. Fernwärme soll im urbanen Raum aus- gebaut werden und die Fernwärmebereitstellung soll beispielsweise mittels Geothermie, Solarthermie, Ab- wärme, Wärmepumpen und Biomasse dekarbonisiert werden. Die Wärmestrategie wird nicht nur die Umstel- lung auf erneuerbare Energieträger umfassen, sondern auch Eckpunkte für eine weitere Reduktion des Energie- verbrauchs im Gebäudebestand und Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude festlegen. Auch in Richtung passive und effiziente Gebäudekühlung sollen Schritte gesetzt werden. So sollen Kühlsysteme mit geringem Energiebedarf wie Fernkälte favorisiert werden. Maßnahmen und Instrumente werden neben den rechtlichen Vorgaben auch Förderungen, steuerliche Maßnahmen, Beratung und Information sowie (ener- gie-)raumplanerische Instrumente auf Landesebene sein. Auf Bundesebene werden zur Unterstützung von thermischen Sanierungsmaßnahmen und den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungssys- teme für die Jahre 2021 und 2022 650 Mio. EURO zur Verfügung gestellt und noch einmal 100 Mio. EURO, 1 Auswertung aus der Nutzenergiestatistik für das Jahr 2019 der Statistik Austria, Zugriff am 24.1.2021 2 Siehe Beschluss der Landehauptleutekonferenz vom 6. November 2020 Dr. in Heidelinde Adensam leitet die Abteilung „Energieeffizienz und Gebäude“ im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und ist damit unter anderem mit der Koordination der Wärmestrategie und der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie befasst. LEITARTIKEL 5 4
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