„Nachhaltige Technologien 2 | 2022"

einer ersten Phase ein alsbaldiges Verbot zum Einbau von Gasheizungen im Neubau. Außerdem sollen Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizungen, die nicht mehr funk- tionstüchtig sind, nur noch gegen klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden dürfen. Sehr alte Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizungen sollen beginnend mit 2025 auch dann ausgetauscht werden müssen, wenn sie noch funktionstüchtig sind. Mittelfristig sollen dezentrale Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizun- gen und in Gebieten, wo Fernwärme verfügbar ist, auch Gasheizungen (also Gasthermen) auf zentrale klimafreundliche Lösungen für das gesamte Gebäu- de umgestellt werden. In einer zweiten Phase sollen vergleichbare Bestimmungen auch auf fossiles Gas ausgedehnt werden und sukzessive auch die Gashei- zungen gegen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Fernwärmeanschlüsse aus- getauscht werden. In Gebäuden, wo die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen aus technischen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Weiterbetrieb von fossil betriebenen Heizungen zeitlich befristet bis spätestens 2035 bzw. 2040 noch möglich sein. Es gilt jetzt rasch und entschieden zu handeln, um einen möglichst sanften Übergang in eine erneuerbare und klimafreundliche Wärmezukunft zu bewerkstelligen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird – sobald es in Kraft tritt - einen essentiellen weiteren Schritt in Richtung Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern setzen. strument, um den sanften und stufenweisen Wechsel auf nachhaltige Heizsysteme zu unterstützen. Bund und Länder stellen mittelfristig hohe Fördersummen zur Verfügung: Alleine auf Bundesseite stehen im Rahmen der Sanierungsoffensive von 2021 bis 2025 1,9 Mrd. Euro unter anderem für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung. Die so- zial schwächsten Haushalte werden mit der „Sauber Heizen für Alle“-Förderung unterstützt, durch welche bis zu 100 % der Kosten des Heizungstausches über- nommen werden können. Zusätzlich werden auch auf Landesebene Förderungen vergeben und Hilfestel- lung durch kostenlose Energieberatungen angeboten. Da Förderungen alleine aber nicht ausreichen werden, um den Transformationsprozess rasch und kontinu- ierlich bis 2040 abzuschließen, haben Expert*innen aus Bund und Ländern gemeinsam einen Entwurf für ein Erneuerbares-Wärme-Gesetz erarbeitet, das die rechtlichen Weichen für die Umstellung fossiler Hei- zungen stellt. Der Weg zum Ausstieg aus Kohle- und Ölheizungen wurde bereits 2020 mit dem Verbot des Einbaus von Öl- und Kohleheizungen im Neubau ein- geschlagen. Die weiteren Schritte zur Dekarbonisie- rung mit dem Ziel der Klimaneutralität umfassen in Weiterführende Informationen / Links im E-Paper Weitere Informationen finden sich unter www.kesseltausch.at oder auf der Homepage der Umweltförderung (https://www.umweltfoerderung. at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022.html) . Die Angebote an Energieberatungen sind unter der Homepage von klimaaktiv (https://www.klimaaktiv.at/service/beratung/energieberatungen.html) zusammengefasst. Dr. in Heidelinde Adensam leitet die Abteilung „Energieeffizienz und Wärme“ im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und ist damit unter anderem mit der Koordination der Wärmestrategie befasst. 1 Ziel der EU ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken. Das „Fit for 55“-Paket zielt darauf ab, die EU- Rechtsvorschriften mit diesem Ziel in Einklang zu bringen. Geplanter Zeitplan für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern im Entwurf zum Erneuerbare Wärme Gesetz. (MGW – Mehrgeschosswohnbau) Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie LEITARTIKEL 5 4

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