„nachhaltige technologien 02 | 2024"
Fördermittel budgetär erheblich aufgestockt und die Förderkonditionen entscheidend verbessert. Zusätzlich werden weitere Anreize wie der "one stop shop"-Ansatz in der Richtlinie über die Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden als entscheidend angesehen, umfassende Beratungen vor Ort und Tools für unterschiedliche Sanierungsvarianten anzubieten. Des Weiteren werden der Ausbau der technischen Unterstützung in Form von Schulungen für den Bausektor, die Förderung von Innovations- projekten im Bereich nachhaltiges Bauen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampag- nen geplant. Wie werden die sozialen Auswirkungen berücksichtigt? Die Bereitstellung finanzieller und technischer Unterstützung, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte und Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, sowie die Überwachung der sozialen Auswirkungen und die Beseitigung nichtwirt- schaftlicher Hindernisse sind wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass der Übergang zu nachhaltigen Gebäuden inklusiv und gerecht ist. Bis wann muss das Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden? Bis zum 28. Mai 2026 muss die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Umsetzung erfolgt durch die Novellierung der Baugesetze der Bundesländer, sowie gegebenenfalls durch Bundesgesetze wie beispielsweise das Ener- gieausweisvorlagengesetz oder das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz. Zusätzlich dazu sind die OIB-Richtlinien und ÖNORMEN zu aktualisieren. Europa steht vor einer wegweisenden Ära des nach- haltigen Bauens. Die Richtlinie zur Gesamtenergie- effizienz von Gebäuden legt den Grundstein für eine Zukunft, in der Gebäude nicht nur energieeffizient, sondern auch intelligent, integrativ und emissions- frei sind. Solarenergieintegration Um das Potenzial sauberer Energiequellen voll auszuschöpfen, wird die Integration von Solarenergie in Gebäuden durch klare Vorgaben und Fristen vor- angetrieben, wobei in Artikel 15a der Erneuerbaren- Energie-Richtlinie das indikative Ziel verfolgt wird, den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden bis 2030 in der EU auf min- destens 49 Prozent zu erhöhen. Die Entscheidung, ob Photovoltaik-Paneele oder thermische Solaranlagen installiert werden, obliegt dem Gebäudeeigentümer bzw. der Gebäudeeigentümerin. Sofern technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll, sollen in Abhängigkeit von der Gesamtnutzfläche und Gebäudeart mit Übergangsfristen zwischen 31. Dezember 2026 und 31. Dezember 2030 sowohl neue als auch bestehende öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude sowie neue Wohngebäude und an Gebäude angrenzende überdachte Parkplätze mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Ein Fahrplan mit Zielen für den Einsatz von Solar- energie in Gebäuden wird im nationalen Gebäudere- novierungsplan festzuhalten sein. Frequently Asked Questions: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Übergang zu nachhaltigen Gebäuden zu unterstützen? Die Umsetzung der Renovierungsziele erfordert eine Ausweitung der Investitionen in die Gebäudesa- nierung. Für diese Zwecke wurden bereits jetzt die Sabine Kamill, M.Sc., LL.M. , vereint Fachkenntnisse als Architektin und Juristin und agiert derzeit als Refe- rentin im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ihre jüngste Tätigkeit im Kabinett des ehemaligen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmer- mans, konzentrierte sich auf die Umsetzung der Agenden des Europäischen Green Deals. Abbildung 1: Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Reno- vierung des Wohngebäudebestands (Kranzl, L. 2024, 17.-18. April - Präsentationsfolien) 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L1275&q id=1715332081678 2 https://www.bmk.gv.at/themen/energie/publikationen/analytische-begleitung-SRI- testphase.html 3 In Österreich gibt es derzeit 2,1 Millionen Wohngebäude; 900 000 Wohngebäude werden als jene mit der schlechtesten Energieeffizienz (Energieeffizienzklasse G) klassifiziert. 2050 Fahrpläne nach dem nationalen Gebäudere- novierungsplan 16% 26% Nichtwohngebäude - Mindestvorgaben Gebäudebestand Schwellenwert Primär-oder Endenergieverbrauch [kWh/(m a)] Gebäudebestand 26% Schwellenwert Primär-oder Endenergieverbrauch [kWh/(m a)] Wohngebäude - Pfade Primärenergie- verbrauch [kWh/(m a)] Gebäudebestand Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch: 16%geringer als 2020 Primärenergie- verbrauch [kWh/(m a)] Gebäudebestand Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch: 20-22% geringer als 2020 43%derWGmit schlechtester >55%der Einsparungen 43%derWGmit schlechtester >55%der Einsparungen 2030 2030 2033 2035 LEITARTIKEL 5 4
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