nachhaltige technologien_04_17_web
Die Geschäftsführer bei der Bewerbung von SOLID Invest Foto: Raggam/SOLID GmbH Das Darlehen der InvestorInnen ermöglicht zum einen die Realisierung neuer Leuchtturm-Solar-Projekte in Österreich und international. Zum anderen wird die Rückfinanzierung bestehender Solarthermieanlagen und deren Rentabilität optimiert. Die Darlehen werden jedoch nicht einem einzelnen Solarprojekt zugeordnet, sondern fließen in einen An- lagenpool bestehend aus neu zu bauenden und be- reits bestehenden Solarprojekten. Alle Solarsysteme in diesem Pool stehen im Eigentum der SOLID-Gruppe und werden mit Solar-Contracting betrieben. Das heißt, die Gruppe finanziert und betreibt die Solar- thermieanlagen und verkauft Solarwärme und/oder –kälte an den Kunden. Langzeitenergieabnahmever- träge ermöglichen eine Kalkulierbarkeit der monetä- ren Rückflüsse, welche auch für die Zinstilgung von SOLID Invest herangezogen werden. Das Finanzie- rungsmodell trägt in der Bevölkerung dazu bei Solar- wärmeanlagen mit Contractingmodell bekannt zu machebn und fördert deren Verbreitung. Heute ste- hen alleine in Österreich Anlagen mit mehr als 10 Mio. EUR Investitionsvolumen im Contracting unter Ver- trag, weltweit sind es um die 30 Mio. EUR. SOLID wurde 1992 gegründet und ist in der Erneuerba- ren-Energie-Branche und darüber hinaus bekannt. Dies spielte in der Bewerbung des neuen Finanzie- rungsmodells eine wesentliche Rolle. Verglichen mit Start-up Unternehmen, kann das Unternehmen be- reits mit langjähriger Erfahrung und erfolgreichen Referenzprojekten punkten. Der hohe Bekanntheits- grad des Unternehmens war für das Eigenmarketing des Finanzierungsmodells von Vorteil. Gängiger ist dagegen eine Vermarktung über Dritte, sog. Internet- plattformen, also Websites, auf denen alternative Finanzierungsinstrumente zwischen Emittenten und Anlegern vermittelt werden. Der gesetzliche Rahmen: das Alternativfinanzierungsgesetz 2015 In Österreich hat vor allem der Waldviertler Schuhpro- duzent Heini Staudinger das Thema Crowdfunding geprägt. Positiv inspiriert von seiner Initiative wurden Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodelle in der Bevölkerung immer populärer. Im Zuge dieses Booms und des öffentlich ausgetragenen Streits Staudingers mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) war Österreichs Politik gezwungen, sich intensiver mit dem Thema Crowdfunding auseinanderzusetzen. Mit Erfolg für Start-up Unternehmen - das Wachstum wird durch zu- nehmend liberalere Rahmenbedingungen begünstigt. Seit 1.9.2015 ist das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Es besagt unter anderem, dass ab einer jährlichen Gesamtinvestitionssumme von EUR 100.000,- ein In- formationsblatt aufzulegen ist. Ab einer jährlichen Gesamtinvestitionssumme von EUR 1.500.000,- ist ein Prospekt „light“ aufzulegen. Das Gesetz beinhaltet ebenso eine Beschränkung der Investitionssumme auf 5.000,- EUR pro Anleger und Jahr. In Ausnahmefäl- len sind Beträge höher als EUR 5.000,- möglich, wenn der Anleger erklärt, dass das zu veranlagende Geld nicht mehr als 10 % seines Finanzvermögens oder nicht mehr als das Doppelte seines monatlichen Net- togehalts (im Jahresdurchschnitt) ist. Start-up Unternehmen, die meist „Equity Based Crowdfunding“ einsetzen und mit kleineren Einlage- summen von meist EUR 100,- arbeiten, tangiert diese Maßnahme weniger. Für die SOLID-Gruppe stellt diese Investitionsgrenze von EUR 5.000,- eine wesentliche Einschränkung dar. Zur Veranschaulichung: SOLID In- vest hatte von Beginn bis zum 31.8.2015 seine Einla- gegrenze bei EUR 25.000,- pro Investor und Jahr. Die genannte Investitionsdeckelung soll dem „Anle- gerschutz“ dienen. Diese Maßnahme lässt jedoch ei- nige Fragen offen, insbesondere wie dieser Anleger- schutz bei anderen Finanzprodukten (z. B. Aktien, Fonds) oder auch beim Glücksspiel zur Anwendung kommt. Eines vereint dennoch alle Investitionsfor- men: eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, je höher die Erlöse sein können, desto höher ist auch das Ver- lustrisiko der Geldeinlage. Wie hoch der Investitions- betrag in alternative Finanzierungsformen jedoch sein darf, sollte jeder Bürger, jede Bürgerin im Sinne der Eigenverantwortung selbst entscheiden dürfen. Zusammenfassend brachte das AltFG der SOLID-Grup- pe mehr Bürokratie mit weniger zur Verfügung ste- henden finanziellen Mittel. Darüber hinaus ist anzu- merken, hätte es das AltFG schon 2013 gegeben, hätte 19 18 FINANZIERUNGSMODELLE
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