„nachhaltige technologien 01 | 2021"

Weiters werden Wärmedichtekarten und Karten für energiesparende Mobilität im GIS Steiermark zur Verfügung gestellt. (Albart Heriszt, Stöglehner, 2019) Die Gesetzesgrundlage für Sachbereichskonzepte im Rahmen der örtlichen Raumplanung findet sich bei den Zielsetzungen der Raumordnungsgrundsätze im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 3 . Für die Begründungen der Wortlautfestlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) 4 ist ein Erläu- terungsbericht zu erstellen. Dazu zählen „Sachbe- reichskonzepte zur Erreichung der Entwicklungsziele für einzelne Sachbereiche, wie insbesondere für die Energiewirtschaft“. Die im Sachbereichskonzept Energie (SKE) erarbeiteten energieraumplanerischen Strategien sollen Entschei- dungsträgerInnen der örtlichen Raumplanung befähi- gen, raumrelevante Entscheidungen mit energie- und klimapolitischen Zielsetzungen in Einklang zu bringen und damit auf kommunaler Ebene die Voraussetzungen für die Energiewende und die Einhaltung internationa- ler Klimaschutzverpflichtungen zu schaffen. Das Förderprogramm für Gemeinden und RaumplanerInnen Um das Instrument des SKE umzusetzen, wurde von den mit Raumplanung und Energie betrauten Stellen in den Abteilungen des Landes Steiermark ein Förder- programm aus dem Ökofonds Steiermark aufgesetzt. Dabei ist die Ausschreibung modular gestaltet: Das erste Modul zielt auf die Förderung von Planungs- leistungen zur Einarbeitung von Klimaschutz- und Energieaspekten in die Instrumente der örtlichen Raumplanung ab. Zusätzlich zum raumordnungs- rechtlich verbindlichen Stakeholderprozess kann auch eine aktive Bürgerbeteiligung zur Identifikation aller Betroffenen mit dem SKE und zur Gewährleistung der notwendigen Transparenz im Planungsprozess finan- ziell unterstützt werden. In zwei weiteren Modulen können Machbarkeitsstudien und Detailplanungen, sowie die Vorbereitung und Ausschreibung von Um- setzungsvorhaben gefördert werden. „Die Grundlagenarbeit zur Energieraumplanung mit der Erar- beitung des Leitfadens zur Erstellung eines Sachbereichskon- zeptes Energie macht deutlich, welch maßgebenden Beitrag eine zukunftsorientierte Raumplanung zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen leisten kann.“ Andrea Teschinegg, Referatsleiterin, Referat für Bau- und Raumordnung, Abteilung 13, Amt der Steiermärkischen Landesregierung Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung oder an einem Sprechtag durch die jeweilige Gemeinde und ihre OrtsplanerInnen verpflichtend. Diese Veranstal- tungen wurden vom Land Steiermark gemeinsam mit der BOKU angeboten. VertreterInnen aus mehr als hundert Gemeinden nahmen an den Schulungen bzw. Beratungen teil. Aktuell arbeiten konkret 43 Gemeinden aktiv an ihren SKEs. Bereits angekündigt, und auch im Aktionsplan zur Klima- und Energiestrategie Stei- ermark 2030 festgehalten, ist die Vorbereitung einer zukünftigen gesetzlichen Verpflichtung im steirischen Raumordnungsgesetz zur Erarbeitung von SKEs. Die nächsten Schritte auf dem Weg zur Wärmewende A) Durchgängigkeit von den Zielen bis zur Umsetzung Stufen der Energieplanung. Räumlich und zeitlich differenzierte Planungsschritte aufbauend auf der Energieanalyse (nach Mach T. et al, 2018) Zur Erreichung der strategisch erarbeiteten Ziele ist es unbedingt erforderlich, die Verbindung von der Energieanalyse über die Energieraumplanung mit der anschließenden Planung des Energiesystems und der Energietechnik in einem Gebäude zu schaffen. Ohne bindende Durchgängigkeit und Berücksichtigung des steigenden Grads der räumlichen und zeitlichen Auf- lösung ist die praktische Realisierung nicht gewähr- leistet und Ziele bleiben ohne konkrete Umsetzung. 3 Demzufolge „hat die Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung sparsamer Verwendung von Energie und vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele zu erfolgen“. 4 Ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) stellt im rechtlichen Rang eine Verordnung dar. Statistische Energieanalyse Energieraum- Planung Energiesystem- Planung Energietechnische Planung Grad der rämlichen und zeitlichen Auflösung der Betrachtung kein Raumbe- zug bis grober Raumbezug grober Raum- bezug bis gebäudescharf gebäudescharf bis Wohneinheit Gebäude bis Einzelkom- ponente Evaluierung Monitoring

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