„nachhaltige technologien 01 | 2025"
limawandelanpassung bezeichnet die Entwick- lung und Umsetzung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Anfälligkeit der Gesellschaft, des Ökosystems und der Infrastruktur gegenüber den Folgen des Klimawandels zu verringern. Während der Fokus beim Klimaschutz primär auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen liegt, konzentriert sich die Anpassung auf Resilienz und Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen gegenüber klimatischen Veränderungen. Die Notwendigkeit der Klimawandelanpassung ergibt sich aus den bisher gemessenen und prognostizierten Veränderungen des Klimasystems und sozioökono- mischen Veränderungen, welche Verwundbarkeiten erhöhen oder mildern können. Der Temperaturan- stieg, die Veränderungen von Niederschlagsereig- nissen und die Zunahme extremer Wetterereignisse stellen große Herausforderungen für zahlreiche Sektoren, wie z. B. das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, die Wasserwirtschaft, den Bau- und Infrastruktursektor und den Naturschutz, dar. Selbst wenn die Dekarbonisierung vorangetrieben wird, ist Klimawandelanpassung essenziell, um die bereits derzeit erkennbaren negativen Folgen abzumildern und soziale, ökologische sowie wirtschaftliche Sys- teme widerstandsfähiger zu machen. Die Vorteile einer konsequenten Anpassung liegen somit in der Reduzierung klimabedingter Schäden, der Verbes- serung der Lebensqualität und der Sicherung von Lebensräumen. Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission eine neue An- passungsstrategie vorgestellt, mit der Vision, bis 2050 eine in Bezug auf die Folgen des Klimawandels widerstandsfähige Gesellschaft zu schaffen. Im selben Jahr wurde das EU-Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) verabschiedet, wodurch das globale Anpassungsziel aus dem Pariser Übereinkommen sowie Maßnahmen im Rahmen des UNO-Ziels Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (Unterziel 13.1: „Die Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkata- strophen in allen Ländern stärken“) in europäisches Recht integriert werden. Ergänzend regelt die Norm (ÖNORM) ISO 14090 „An- passung an die Folgen des Klimawandels - Grund- sätze, Anforderungen und Leitlinien“ Prinzipien und Anforderungen der Anpassung und zeigt auf, wie dieses Verständnis in Entscheidungen einfließen kann. Die Taxonomie-Verordnung der EU (2020/852) spielt eine zentrale Rolle bei Investitionen, indem sie ein einheitliches System von Kriterien schafft, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf sechs definierte Umweltziele (Punkt 2: Anpassung an den Klimawandel) als nach- haltig gilt. Auf diese Weise werden Investitionen gezielt in Aktivitäten gelenkt, die die Klimaresilienz stärken und Klimarisiken reduzieren. K Klimawandelanpassung – die notwendige Ergänzung zum Klimaschutz Brigitta Hollósi Foto: privat
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