„nachhaltige technologien 01 | 2026"
n einer vom Dachverband Energie-Klima beauf- tragten Studie untersuchten das Energieinstitut der Wirtschaft und AEE INTEC wesentliche Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung für die „Wärmewende 2040“. Untersucht wurden rechtliche Rahmenbedingungen auf EU- und auf Bundesebene, technologische Trends sowie der ökonomische Mehrwert durch eine Wärmewende. Darauf basierend wurden Interviews mit Expert*innen der Branche durchgeführt, um schließlich Handlungsempfehlun- gen abzuleiten. Rechtliche Rahmenbedingungen Wesentliche regulatorische Vorgaben auf EU-Ebene basieren auf der Energieeffizienzrichtlinie III, der Erneuerbaren Energien-Richtlinie III sowie der EU- Gebäuderichtlinie. Die Energieeffizienz-Richtlinie III (Richtlinie (EU) 2023/1791) trat im Oktober 2023 in Kraft. Sie orientiert sich am „Fit für 55 Paket“ zur Einsparung von min- destens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen bis 2030 und sieht nationale Energie- und Klimapläne mit verbindlichen jährlichen Energieeinsparungen der Mitgliedstaaten sowie die bessere Nutzung von Abwärmepotenzialen vor. Energieeffizienz soll an erste Stelle treten, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und durch die Förderung von grünen Technologien zur langfristigen weltweiten Wettbe- werbsfähigkeit der europäischen Union beizutragen. Insgesamt soll eine Reduktion des Endenergiever- brauchs um mindestens 11,7 Prozent bis 2030 (Basis 2020) erreicht werden. Ziel der Erneuerbare Energien-Richtlinie III ist ein EU-weiter Anteil von 42,5 bis 45 Prozent Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in nati- onalem Recht zu verankern, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren Energieanlagen sowie der zugehörigen Netzinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Für den Gebäudebe- reich, den Verkehrssektor und die Industrie gibt es eigene Unterziele für den Anteil erneuerbarer Energien beziehungsweise der Beimischung nach- haltiger Treibstoffe. Je nach Technologie werden von den Mitgliedsstaaten Beschleunigungsgebiete ausgewiesen, die besonders für die Errichtung von Erneuerbaren Energieanlagen geeignet sind. In den Beschleunigungsgebieten gelten verwaltungstechni- sche und verfahrensrechtliche Vereinfachungen. I Die erste Ausbaustufe der Großwärmepumpenanlage der Wien Energie bei der ebswien-Kläranlage in Simmering liefert Fernwärme für 56 000 Wiener Haushalte Foto: Wien Energie / Johannes Zinner Ablauf zur Studienerstellung [1] Quelle: AEE INTEC, Wolfgang Gruber-Glatzl Aktuelle Übersicht zu relevan- ten EU und Bundesgesetzen inkl. aktueller Vorhaben der Regierung 2025 Studien-Review zur Transfor- mation des Wärmesystems 2040. Analyse der Trends und Gewichtung. Aus den Hauptaussagen der Vorschritte werden Handlungsempfehlungen abgeleitet Entwicklung eines Interview- Leitfadens. Durchführung von 8 Experteninterviews des DVEK. Energieträgereinsatz, Techno- logien, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit Gesetzliche Grundlagen und Policy-Status 2025 Trendanalyse Wärmewende Handlungsempfehlungen Experten-Interviews Ausblick Wärmeszenarien Bausteine der Wärmewende in Österreich Wolfgang Gruber-Glatzl 27 26 INDUSTRIELLE SYSTEME
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