„nachhaltige technologien 02 | 2021"
schläge hervor. Die Betriebe setzen sie um, wenn die Maßnahmen wirtschaftlich sind und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Gibt es Förderungen, werden Maßnahmen, die an der Wirtschaftlichkeits- grenze sind, eher umgesetzt. Der Maßnahmenhandel bewirkt auch hier nichts. Schön wäre es, wenn der Gesetzgeber einen Weg fände, um die Audits nicht alle vier Jahre gleichzeitig stattfinden zu lassen. (Wer hat sich das ausgedacht?) Das erzeugt nur Stress, vermindert die Qualität und erhöht die Kosten. Rechtsstaat = Rechtsschutz Ein letzter Wunsch an den Gesetzgeber betrifft den Rechtschutz. Gibt es eine für Compliance zuständige Einrichtung, sollten deren Entscheidungen einer Rechtskontrolle zugeführt werden können. Auch wenn die Überwachungseinrichtung Monitoringstelle heißt. Das ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständ- lichkeit. Die Defizite des bisherigen EEffG sollten bereinigt werden. schaftlich sind. Eine zusätzliche Belohnung durch den Erlös aus dem Maßnahmenverkauf an einen Ener- gielieferanten ist daher fehl am Platz. Solche Fälle habe ich bei unseren Energiemanagementlehrgängen (EUREM) sehr oft gesehen. Handlungsbedarf gibt es genug Welche Lehren lassen sich ziehen? Der Staat hat seine Förderinstrumente 2020/21 noch weiter ausgerollt, die Förderprogramme besser dotiert. Einen vernünfti- gen Spielraum für Maßnahmenhandel gibt es weniger denn je. Wenn der Staat für Energieeffizienz etwas tun will, gibt es viele Möglichkeiten. Er kann Gebäude- sanierungen langfristig planbar fördern, Abwärmeein- speisungen incentivieren und die Güterbeförderung auf der Schiene durch Ausbau der Kapazitäten und Zugehen auf den Kunden attraktivieren. Das sind drei große Brocken, wo viel zu holen ist. Eine Lieferanten- verpflichtung trägt dazu nichts bei. Was wäre dann noch der Beitrag der Industrie? Am Energieaudit in Großbetrieben führt ohnedies kein Weg vorbei. Es bringt alle vier Jahre Maßnahmenvor- Weiterführende Informationen / Links im E-Paper https://www.bmk.gv.at/themen/energie/effizienz/recht/eefg.html https://www.wko.at/service/umwelt-energie/Effizienter_Energieeinsatz_im_Unternehmen.html Univ.-Doz. Dr. Mag. Stephan Schwarzer ist Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik an der Wirt- schaftskammer Österreich. Weiters betreut er als Universitätsdozent an der Wirtschaftsuniversität Wien und im Lehrgang Umweltmanagement Austria die Spezialgebiete Umwelt- und Energierecht. Seit 2004 organisiert er für die WKÖ Energiemanagertrainings (EUREM-Lehrgang), die bisher rund 800 Absolventen hervorgebracht haben. Foto: iStock 1 „Effizienzdiesel“ – Additive zum Diesel für Energielieferanten im Verkehrsbereich https://www.wko.at/service/umwelt-energie/Energieeffizienzgesetz :-Anrechenbarkeit-von-Energieeffizien.html LEITARTIKEL 5 4
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