„nachhaltige technologien 03 | 2021"

as Jahr 2020 war mit 1,6° C über dem Durchschnitt das wärmste Jahr, das jemals in Europa gemessen wur- de. Die Sonnenscheindauer erreichte einenneuenRekord, dieWolkendecke lag auf einem Rekordtief. Hinsicht- lich der Niederschlagsmengen lagen wir 2020 europaweit im Durchschnitt, regional gab es jedoch große Unter- schiede. Westkontinentaleuropa war mit einer anhaltenden Trockenheit vom Frühjahr bis zum Herbst gekennzeichnet. Es herrschten unter- durchschnittliche Bodenfeuchtebedingungen, der größte Teil Europas wurde von Bodenfeuchtigkeits- defiziten dominiert (Quelle: Copernicus). Diese klima- tischen Verhältnisse führten zu hohen Schäden und Ernteausfällen. Die Schäden durch klimatische Extrem- ereignisse haben zugenommen und belaufen sich laut Berechnungen der Europäischen Kommission (EK) in den letzten Jahrzehnten auf über 100 Milliarden EUR. Internationale Studien gehen davon aus, dass bis zum Ende des 21. Jahrhunderts Süd- und Westeuropa sowie das nördliche Skandinavien eine außerge- wöhnliche Steigerung von Dürren erleben werden, Zentral- und Osteuropa sowie das südliche Skandi- navien werden nur eine mäßige Steigerung erleben 1 . Verordnung zur Wasserwiederverwendung 2020 war auch das Jahr, in dem die Verordnung zur Wasserwiederverwendung 2 im Amtsblatt der Europäi- schenUnion veröffentlichtwurde. Dieser war eine lange Planungs- und Verhandlungsdauer vorangegangen, die ihren Anfang mit einer bereits 2007 veröffentlich- ten Mitteilung 3 der Europäischen Kommission „Ant- worten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ nahm. Danach folgten die Mitteilungen „Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ 4 sowie „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ 5 , die zahlreiche Vorschläge zur Förderung der Wasserwiederverwen- dung enthielten, einer davon war die Ausarbeitung eines Legislativvor- schlags für Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung für Bewässerung und Grundwasseran- reicherung. Ergebnis von intensiven und umfassenden Konsultationen war dann die Verordnung „Mindest- anforderungen an die Wasserwieder- verwendung“, die im letzten Jahr veröffentlicht wurde. Das Thema Wasserwiederverwendung ist in vielen Mitgliedstaaten kein neues Thema. Portugal, Spanien oder Griechenland sind Länder mit einer langen Erfahrung von Dürreperioden und hatten bereits nati- onale Regelungen. Ziel der gemeinsamen Verordnung soll es jedoch sein, europaweit einheitliche Standards zu haben. Ziel und Zweck der Verordnung Der Zweck der Verordnung ist es zu garantieren, dass aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung sicher ist, und dadurch ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, die Kreislauf- wirtschaft zu fördern, die Anpassung an den Klima- wandel zu unterstützen, und zu den Zielen der Richt- linie 2000/60/EG beizutragen, indem dem Problem der Wasserknappheit und dem daraus resultierenden Druck auf die Wasserressourcen in einer unionsweit koordinierten Weise begegnet wird, und damit auch einen Beitrag zum wirksamen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten. Zur Anwendung kommt die Verordnung, wenn kommunale Abwässer für landwirt- schaftliche Bewässerung aufbereitet werden. Den Mitgliedstaaten ist es jedoch überlassen, ob sie die Verordnung in ihrem Bundesgebiet anwenden oder aussetzen. Ein Aussetzen ist beispielsweise möglich, wenn aufgrund klimatischer und geografischer Gege- benheiten kein Bedarf besteht. Foto: WKO Europäische Standards zur Wiederverwendung der Ressource Wasser Adriane Kaufmann D

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