„nachhaltige technologien 03 | 2025"

as „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“, das im Rahmen des neuen „Clean Industrial Deal“ vorge- stellt wurde, verfolgt das Ziel, bestehende europäi- sche Nachhaltigkeitsvorgaben zu überarbeiten – laut offizieller Begründung zur Vereinfachung und Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unter- nehmen. Tatsächlich aber droht eine weitreichende Deregulierung, die zentrale Fortschritte der letzten Jahre gefährdet und langfristig sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich nachteilig sein könnte. Politischer Kontext und Zielsetzung des Omnibus-Pakets Die Europawahlen im Jahr 2024 haben eine Verschie- bung der Kraftverhältnisse im EU-Parlament mit sich gebracht. Die Wiederbestellung von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wurde an klare Bedingungen geknüpft: Ein neuer „Clean Industrial Deal“ soll zwar am übergeordneten Ziel der Kli- maneutralität bis 2050 festhalten, darüber hinaus aber einer neuen ökonomischen Realität Rechnung tragen – die im Zeichen der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit steht. Die in den letzten Jahren geschaffene und an vielen Stellen inkohärente Nachhaltigkeitsregulatorik soll dafür einem „Reali- tätscheck“ unterzogen werden. Die EU-Kommission kündigte in Folge eine Omnibus- Initiative an. Ein solcher „Omnibus“ stellt einen Sam- mel-Rechtsakt dar, mit dem in verschiedene Normen gleichzeitig eingegriffen wird. Der erste Omnibus wird als „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ bezeichnet und enthält zahlreiche Vorschläge für die Abänderung von CSRD 1 , CS3D 2 , Taxonomie-Verordnung 3 und CO 2 -Grenzausgleichs- mechanismus (CBAM) 4 . Für die bisher mit hoher Geschwindigkeit voranschreitenden Arbeiten an der Nachhaltigkeitstransformation der europäischen Wirtschaft markierte diese Veröffentlichung einen Vollstopp. Denn anders als ursprünglich angekündigt beschränken sich die Vorschläge nicht auf punktuelle Nachjustierungen. Zwar sind viele der bestehenden Normen inhaltlich und handwerklich nicht ausgereift, was unter ande- rem auf den enormen Zeitdruck bei ihrer Einführung zurückzuführen ist. In diesem Sinne wäre eine tech- nische Überarbeitung oder Vereinfachung sinnvoll. Jedoch geht die Initiative der Kommission weit über bloße Korrekturen hinaus. Der Entwurf schlägt substanzielle Einschränkungen der Regelwerke vor, etwa eine deutliche Reduzierung des verpflichte- ten Unternehmenskreises oder das Herabsetzen der Berichtspflichten. Hier muss bereits von „Deregulie- rung“ gesprochen werden. Fehlende Berücksichtigung der Zielsetzung Problematisch daran ist, dass die überarbeiteten Regelungen ihren ursprünglichen strategischen Zweck weitgehend verlieren würden. Das Konzept der Sustainable Finance, das die Umgestaltung der Kapi- talmärkte zugunsten nachhaltiger Investments zum Ziel hat und bereits 2018 eingeführt wurde, würde durch die Änderungen im Kern untergraben. So entsteht eine paradoxe Situation: Die neuen Re- gelungen wären zwar einfacher umzusetzen, würden jedoch weitgehend ihren ökonomischen und ökolo- gischen Nutzen verlieren. Damit könnte das Label „Bürokratieabbau“ zutreffen – jedoch nur, weil die D Deregulierung statt Vereinfachung: Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit Josef Baumüller Foto: Thomas Blazina

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