„nachhaltige technologien 03 | 2025"
Dr. Josef Baumüller beschäftigt sich an der Technischen Universität Wien mit dem Thema der Nachhaltigkeitsbe- richterstattung in Lehre und Forschung. Er ist Autor zahlreicher Fachartikel und Bücher zu dem Thema. Empfehlungen für Unternehmen Trotz allem sind Unternehmen gut beraten, den eingeschlagenen Transformationspfad nicht zu ver- lassen. Nachhaltigkeit ist keine vorübergehende Mo- deerscheinung, sondern ein struktureller Wandel, der durch externe Entwicklungen – etwa den Klimawandel, geopolitische Risiken oder soziale Instabilitäten – weiter an Bedeutung gewinnen wird. Der Druck von Kapitalmärkten, Kunden und Geschäftspartnern wird bestehen bleiben, auch außerhalb der EU. Der ESRS VSME (European Sustainability Reporting Standards – Voluntary Sustainability Reporting Stan- dard for SMEs) vom Dezember 2024 bietet insbeson- dere kleineren und mittleren Unternehmen einen pragmatischen Ansatz für die Entwicklung eines kompakten, flexiblen und mit dem „full ESRS“ konsis- tenten Nachhaltigkeits-Reportings. Im Juli 2025 wur- de er von der EU-Kommission nun auch als offizielle Empfehlung übernommen. Darüber hinaus bleibt die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, also die systematische Auseinandersetzung mit den eigenen Stakeholdern und der Bewertung relevanter Nach- haltigkeitsthemen – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – weiterhin relevant. Fazit: Rückschritt statt Reform Nachhaltigkeit ist heute eine Kernfrage des „Busi- ness“. Die Omnibus-Initiative legt aber den – an sich schon lange überwundenen – Eindruck nahe, es ginge alleine um Ethik oder gar „Moral-Imperialismus“. Bei rationaler Betrachtung wirkt es so, als wären alle Fortschritte und Erkenntnisse der letzten Jahre rück- gängig gemacht worden. Letztlich ist die Omnibus- Initiative in der nun materialisierten Form aber wohl schlicht nicht rational zu erfassen – sondern Ausdruck einer politischen Machtverschiebung, die ihrerseits in gesellschaftlichen Veränderungen begründet liegt. Und damit ein Symptom einer tiefgehenden institu- tionellen Krise, bei der es noch um weitaus mehr als „nur“ um Nachhaltigkeitsregularien in der EU geht. Gerade deswegen ist es aber auch besonders wich- tig, den Kampf um eine sinnvollere Reform als jene, die im Moment im Raum steht, nicht aufzugeben. Inhalte ausgehöhlt wurden. Eine Nutzenbewertung der bestehenden Normen wurden im Reformprozess weitgehend ausgeblendet. Der aktuelle Stand des Prozesses Die EU hat mehrere Regeln zur Nachhaltigkeits- berichterstattung verschoben oder vereinfacht. So beginnt die neue Berichtspflicht (CSRD) für viele Unternehmen erst 2027, und auch die Regeln zur Lieferkettenrichtlinie (CS3D) werden später wirksam. Zudem wurden die Berichtspflichten zur Taxonomie stark reduziert, vor allem für Banken und Finanzin- stitute. Die Standards für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS) sollen überarbeitet und vereinfacht werden. Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament verhan- deln derzeit über weitere Änderungen, ein Ergebnis wird frühestens Anfang 2026 erwartet. Danach müssen die Staaten die neuen Vorgaben noch in ihr eigenes Recht übernehmen. Für Österreich bedeutet das: Weil die bisherigen EU-Vorgaben noch gar nicht umgesetzt wurden, besteht rechtliche Unsicherheit für Unternehmen. Wenn Österreich weiter zuwartet, verschärft sich diese Unsicherheit zusätzlich. Die Sustainable-Finance-Initiative stellt eine wichtige Antwort der EU auf die Pariser Klimakonferenz und auf die Verabschiedung der Sustainable Development Goals 2015 dar. Durch eine Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten soll privates Kapital mobilisiert werden, um Transformationsprozesse wie die Dekarbonisierung zu finanzieren; Unternehmen, die solche Wirtschaftstätigkeiten nachweisen können, profitieren in Folge von Kapitalkosten- Vorteilen. Regularien wie die CSRD und die Taxonomie-Verordnung haben hier ihren Ursprung. Auch die Ziele des Green Deal vom Dezember 2019 bauen auf diesen Wirkmechanismen auf. 1 Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dient der Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, den Informationsfluss für Investoren und die Öffentlichkeit zu fördern und Unternehmen zu nachhaltigem Handeln zu motivieren. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX :32022L2464 2 Ziel der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) ist die Förderung eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns in den Betrieben entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt innerhalb und außerhalb Europas zu erkennen und zu bekämpfen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ :L_202401760 3 Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu lenken,"Greenwashing" zu verhindern und Finanztransparenz zu schaffen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX :32020R0852 4 Das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union in Wirtschaftssektoren, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind, die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindern. https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/news/carbon-border-adjustment-mechanism-cbam LEITARTIKEL 5 4
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