„nachhaltige technologien 1|2017"

21 20 usgangssituation In urbanen Energiesystemen nimmt die Nutzung von Solartechnologien bisher eine untergeordnete Rolle ein. Aufgrund zahlreicher Vorteile ist eine zentrale Rolle in der Stadt der Zukunft jedoch wünschenswert. Ziel des Projektvorhabens URSOLAR war es, eine Roadmap zur integrierten urbanen Solarenergienut- zung zu erstellen, die aufzeigt, wie Solartechnologien angepasst an bestehende rechtliche und energie- technologische Gegebenheiten in drei idealtypischen Stadtquartieren optimal genutzt werden können, sowie welche Geschäftsmodelle für die Umsetzung in Frage kommen. Auswahl typischer Stadtquartiere Um die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere österreichische Städte zu gewährleisten, erfolgte im Anschluss an die Begutachtung relevanter Charakte- ristika städtebaulicher Strukturen in der Stadt Graz wie z. B. Bauweisen, Bebauungsdichten und Bebau- ungsformen bis hin zu gebäudespezifischen Merkma- len wie Dach- und Fassadeneignungen ein Abgleich mit anderen österreichischen Städten. Ausgewählt wurden drei urbane Quartierstypen, die im Hinblick auf ihre Eignung zur Umsetzung von Solarenergiepro- jekten untersucht wurden: Quartier I „Gründerzeit- block“, Quartier II „zeilenförmiger Geschoßbau mit angrenzendem Hallenbau“ und Quartier III „zeilen- und hofförmiger Geschoßbau“. Rechtliche Rahmenbedingungen Die derzeitig geltende rechtliche Lage in Österreich wurde in Bezug auf Photovoltaik (PV) und Solarther- mie begutachtet. Dabei zeigte sich, dass PV Projekte aus rechtlicher Sicht weitaus komplexer sind als So- larthermie-Projekte. Im baurechtlichen Rahmen be- stehen relativ wenige Beschränkungen. Gerade in altstadtnahen Gebieten wird die Verwirklichung von Solarenergieanlagen aber durch Ortsbildschutzvor- schriften (z. B. Grazer Altstadterhaltungsgesetz, Denk- malschutzrecht) erschwert. Während raumrechtlich große Ähnlichkeiten zwischen PV und Solarthermie festzustellen sind, gehen die sonstigen regulatori- schen Rahmenbedingungen weit auseinander. PV Anlagen unterliegen dem Elektrizitätswirtschafts- recht, daher muss geklärt werden, ob eine elektrizi- tätsrechtliche Bewilligung notwendig ist, der Betrei- ber der Anlage als Elektrizitätsunternehmen anzu- sehen ist und wie die Verteilung des Stroms erfolgt. Das wesentlichste Problem liegt im dritten Punkt. Zentral ist das den jeweiligen Verteilernetzbetreibern zukommende Recht auf Netzanschluss, nach dem sie alle Endverbraucher und Erzeuger innerhalb ihres Netzgebiets an ihr Netz anschließen dürfen, was Versorgungsmonopole der Netze schafft. Eine Durch- brechung des Monopols ist durch die Direktleitung möglich, die Erzeuger und Kunden auch innerhalb eines Verteilernetzgebiets direkt verbinden darf. Al- lerdings gelten im urbanen Raum Leitungen in Wohn- hausanlagen nicht als Direktleitungen. Das Problem Optimierung von Solarenergienutzung in urbanen Energiesystemen Eva Fleiß, Stefanie Hatzl, Teresa Kallsperger, Ernst Meißner, Karl Stöger, Gerhard Schnedl, Alexandra Würz-Stalder A Foto: iStock / peart ENERGIEVERSORGUNG FÜR STÄDTE

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