„nachhaltige technologien 1|2017"

ENERGIEVERSORGUNG FÜR STÄDTE 23 22 eruiert, ob Hausverwaltungen Eigen- oder Fremd- abwicklung bei der Solarenergieprojektumsetzung präferieren. (Eigenabwicklung: Hausverwaltung ist für die Umsetzung des Projektes – inkl. Finanzierung, Errichtung und Wartung der Anlage im Namen und auf Rechnung der EigentümerInnen zuständig; Eigen- tümerInnen besitzen die Anlage; Fremdabwicklung: Contracting-Firma ist für die Umsetzung zuständig; EigentümerInnen beziehen Energie). Vermutlich haben sich bisher nur vereinzelt Hausverwaltungen damit auseinandergesetzt; dafür sprechen der gerin- ge Rücklauf und die geringe Anzahl an realisierten Projekten. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Hausverwaltungen Fremdabwicklung präferieren. Um zu eruieren, welche Geschäftsmodelle für die jeweiligen Quartierstypen in Frage kommen, wurden die technologischen und rechtlichen Aspekte durch weitere Ergebnisse der Befragung unter Berücksich- tigung der Produkt-Service-System-Literatur ergänzt (siehe Grafik). Ausblick Wie sich im Laufe des Projektes herausstellte, sind Solarenergieprojekte mit zunehmender Anzahl an Stakeholdern schwerer zu realisieren, wodurch Haus- verwaltungen eine Rolle des Vermittlers zukommt. Ein verstärktes Interesse von Hausverwaltungen und an- deren Stakeholdern für die Umsetzung von Solarener- gieprojekten und dem Angebot an Geschäftsmodellen ist Voraussetzung für eine steigende Bedeutung von Solartechnologien im urbanen Raum. In der derzeiti- gen Marktsituation stellen Solarenergieprojekte für diese Zielgruppe kaum eine attraktive Geschäftsidee dar. Daher besteht diesbezüglich Handlungsbedarf im Bereich Bewusstseinsbildung, Marketing und Bereit- stellung von Informationen. Im juristischen Bereich ist auf Grund einer geplanten Novelle zum Elektri- zitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bald mit Erleichterungen zu rechnen, imBereich desMietrechts und des Ortsbildschutzes wird freilich weiterhin eine genaue rechtliche Prüfung vor Verwirklichung eines Projekts erforderlich sein. PV-Einzelanlage für jede Wohnung PV-Gemeinschafts- anlage (mit/ohne Batterienspelcher) Wohnungs- eigentümer Gebäudeeigentümer (Wohnbaugenossen- schaft, -träger, Privatperson etc.) Kauf der Anlage Leasing mit Eigentumsübergang Einmalig Investitions- kosten Regelmäßig nach Wohnungs- größe Drittunternehmen (Energieversorger. Contractor, Solaran- Iagen-Firma, etc.) Wohnungsei- gentümerge- melnschaft Investoren- gemeinschaft Pacht/Miete ohne Eigentums- übergang Zahlung der verbrauchten Energie Laufender Support Regelmäßig nach tatsächlichem Energiever- brauch Regelmäßig nach Investi- tionsanteil/ Anzahl Paneele (mit) Grundgebühr (Pauschalbetrag) Solarthermieanlage für Warmwasser und/oder Heizung mit/ohne Überschusseinspeisung ins Fenwärmenetz Dachnutzungs- vertrag Energieliefer- vertrag aus Solaranlage Energieliefer- vertrag aus dem öffentlichen Netz Energieein- speisung ins öffentliche Netz Wartungs- vertrag Vertragsbe- ziehung Abrechnung Produkt bis Service Eigentümer der Anlage Technologie Mag.rer.soc.oec Stefanie Hatzl ist Projektmitarbeiterin am Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung der Universität Graz. stefanie.hatzl@uni-graz.at DI Ernst Meißner ist Projektmitarbeiter bei der Grazer Energieagentur. meissner@grazer-ea.at Weiterführende Informationen: www.grazer-ea.at/cms/forschung-und-wissenstransfer/ursolar/content.html Für jede dieser fünf Dimensionen wurden Bausteine identifiziert und beschrieben, welche operative Cha- rakteristika eines Geschäftsmodells wiederspiegeln und dadurch eher produkt-, nutzen, oder ergebnisori- entierte Umsetzungskonzepte dar- stellen. Diese werden im Endbericht detailliert beschrieben. “Baukasten“ zur Ermittlung passender Geschäftsmodelle Quelle: Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung Universität Graz

RkJQdWJsaXNoZXIy MzkxMjI2