„nachhaltige technologien 02 | 2026"
Dr. Wolfgang Amann ist geschäftsführender Gesellschafter des IIBW – Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH. Die Rahmenbedingungen für Reformen sind günstig. Es stehen weitere eineinhalb Jahre ohne größere Wahlen auf Bundes- oder Länderebene zur Verfü- gung. Die Regierungen stehen unter großem Erfolgs- druck bei restriktiven budgetären Spielräumen. Die von globalen Entwicklungen ausgelöste Unsicherheit befeuert die Bereitschaft breiter Bevölkerungs- schichten für die Wohnhaussanierung. Die Herausforderung ist anspruchsvoll gerade auch deshalb, weil einfache Lösungen nicht ausreichen. Es ist ein Bündel an rechtlichen und finanziellen Maß- nahmen nötig, und zwar ein jeweils anderes je nach dem Bestandssegment. Das aktuelle Programm der Bundesregierung von Anfang 2025 bietet gute Ansätze. Angesprochen sind wohnrechtlich faire Lösungen für Mieter*innen / Vermieter*innen, Wohnungseigentümer*innen und Eigentümer*innengemeinschaften, „faire mietrecht- liche Bestimmungen“ und die „Verbesserung der Rechtssicherheit“ sowie der Schutz der Bürger*innen vor unerwarteten Preissteigerungen. Spannend ist der Vorschlag eines Bonus-Malus-Systems bei der Mietzinsbildung in Bezug auf die energetische Qualität der Bauten. Das könnte die Möglichkeit bei Gründerzeithäusern bedeuten, sich aus dem Richt- wertgesetz „heraussanieren“ zu können, während gleichzeitig thermisch häufig besonders schlechte Häuser der Nachkriegszeit nur bei entsprechenden Sanierungsmaßnahmen in der Angemessenheit oder freien Miete verbleiben, andernfalls aber in den Voll- anwendungsbereich rutschen. Mit Klarstellungen der Anwendbarkeit rechtlicher Regelungen und Normen des Neubaus auf Bestandsbauten sollen Sanierun- gen erleichtert und Rechtssicherheit geschaffen wer- den (“Regeln der Technik” vs. ”Stand der Technik”). Kurz: Es braucht politische Leadership! alleine nur einen marginalen Impuls. Auch aus einem wirtschaftspolitischen Gesichtspunkt haben ther- mische Maßnahmen und insbesondere umfassende Sanierungen eine viel größere Wirkung. Überdies verpuffte viel an Förderung in Mitnahme- effekten. Das heißt, dass viele Sanierungen auch ohne Förderung durchgeführt worden wären, dass also die Förderungen nur eingeschränkt Sanierungs- entscheidungen auslösten. Gerade die jüngste Entwicklung zeigt sehr deutlich die Hemmnisse auf. Umfassende Sanierungen sind komplex und die Kosten können an die eines Neu- baus heranreichen. Die Bauwirtschaft bevorzugt Neubauten, da dort mit geringerem Risiko eine höhere Wertschöpfung unter Anwendung neuester technischer Standards erzielbar ist. Sanierungen sind preissensibel, das heißt, wenn die Kosten zu hoch erscheinen, werden die Baumaßnahmen verschoben. Bei Eigenheimen kommt oftmals die organisato- rische Überforderung der Eigentümer*innen dazu. Zudem hat die Erwartung auf höhere Förderungen und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen viele Eigentümer*innen dazu bewogen, mit der Sa- nierungsentscheidung abzuwarten. Simulationen mit Abschätzungen zu bisherigen Sanierungsraten und dem Anteil des Wohnungs- bestands mit thermisch unzureichendem Zustand kommen zum Ergebnis, dass die Erreichung des Re- gierungsziels einer vollständigen Dekarbonisierung des Gebäudebestandes bis 2040 eine rasche Verdop- pelung der Sanierungsrate auf 3,0% erfordert. Angesichts von reduzierten Förderungsausgaben, die längerfristig nicht wieder die Volumina von 2023/24 erreichen werden, sind zur Erreichung der Energie- und Klimaziele darüber hinaus ordnungs- und wohn- rechtliche Maßnahmen erforderlich. Sanierungsrate (Hauptwohnsitz-Wohnungen) und Ausgaben Sanierungsförderung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2109 2020 2021 2022 2023 2024 2,4 % 2,2 % 2,0 % 1,8 % 1,6 % 1,4 % 1,2 % 1,0 % 0,8 % 0,6 % 0,4 % 0,2 % 0,0 % 2.400 2.000 1.600 1.200 800 400 0 Andere Einzelmaßnahmen Andere umfassend Gefördert Einzelmaßnahmen Gefördert umfassend Sanierungsförderung Bund und Länder (Mio. €; re. Skala) LEITARTIKEL 5 4
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