nachhaltige technologien_04_17_web
Wenn ohne Einsparungsmaßnahmen („Baseline“ im Bild) Energiekosten von 100 % anfallen, und nach Durchführung der Energieeinsparungsinvestition nur mehr 70 %, dann könnten die eingesparten Energie- kosten von 30 % zur „Abzahlung“ der Energieeinspa- rungsinvestition herangezogen werden, und das In- dustrieunternehmen profitiert nach deren Abzahlung auf Dauer von den niedrigeren Energiekosten. Nach diesem Prinzip werden Energieeinsparungsverträge („Energy Performance Contracts“) abgeschlossen, bei denen der Lieferant der Investitionsgegenstände dem Kunden anbietet, dass dieser Zahlungen nur dann und insoweit an ihn leisten muss, als tatsächlich Energie- einsparungen nachgewiesen werden. Der Abschluss solcher Verträge ist allerdings weder technisch noch rechtlich einfach, weil die produkti- onstechnischen Bedingungen der „Baseline“ (also des Energieverbrauches vor Durchführung der Ein- sparungsinvestition) genau definiert und während der Vertragsdauer laufend überwacht und und gemessen werden müssen, um die tatsächlichen Einsparungen zu ermitteln, und weil der Anbieter der Einsparungsin- vestition das Risiko von produktionsschwankungsbe- dingten Energieverbrauchsänderungen ausschließen muss. Außerdem trägt der Lieferant während der Vertragsdauer das Kreditrisiko seines Kunden, weil die Rückführung seines Investments von der langfris- tigen Bonitätsentwicklung des Kunden abhängig ist. Für Lieferanten sind aber solche Energieeinspa- rungsangebote als ständiges Geschäftsmodell unfinanzierbar. Wenn ein Lieferant die Produktion der Energieeinsparungsanlage oder die Vorbereitung eines entsprechenden Dienstleistungsangebotes vorfinanziert, und dann den Rückfluss der von ihm ein- gesetzten Mittel erst über einen längeren Zeitraum erwarten kann, so wird er rasch von der Illiquidität be- droht sein. Die Hausbank wird jedenfalls nicht bereit sein, einen so langsamen Kapitalumschlag mit einem ausreichenden Betriebsmittelkredit zu finanzieren. Daher wird in der Praxis immer wieder diskutiert, dass Finanzinvestoren anstelle des Lieferanten derartige Einsparungsinvestitionen finanzieren sollten, etwa in Form von eigens zu diesem Zweck geschaffenen Energieeffizienz-Fonds. Einer solchen Finanzierungskonstruktion steht aber eine Reihe von Hindernissen entgegen. > Risikoaspekte: Energieeinsparungsinvestitionen in Produktionsanlagen von Industrieunternehmen sind technisch komplex und mit einer Reihe von techni- schen Risiken verknüpft, wie insbesondere Planungsri- siken (wird die geplante Energieeinsparung überhaupt technisch funktionieren?), Konstruktionsrisiken und betrieblichen Risiken. Finanzinvestoren sind sehr zu- rückhaltend, wenn sie technische Risiken übernehmen sollen, die sie nicht beurteilen können. Außerdem sind sie nicht nur mit den technischen Risiken eines Ener- gieeinsparungsprojektes konfrontiert, sondern auch mit dem langfristigen Kreditrisiko des Kunden. ANZEIGE
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